Das Bayernpaket gemäß § 29 StVZO
- Heribert Bauer
Die wichtigste Info für Landwirte zum Bayernpaket
Um eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO / § 29 Abs. 3 StVO zu erhalten, ist das Bayernpaket erforderlich. Andernfalls erlischt die Straßenzulassung für den Mähdrescher oder andere landwirtschaftliche Fahrzeuge, die unter die oben genannte Regelung fallen. Dies kann während der Ernte zu erheblichen Problemen führen, weil die Fahrzeuge dann nicht im Straßenverkehr zugelassen sind.
Voraussetzungen, die durch die Bayernpaket-Regelung einzuhalten sind
Um eine Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVO und eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO für überbreite SAM in der Land- und Forstwirtschaft zu erhalten, gelten ab sofort die folgenden Regelungen in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium und bis auf Weiteres:
Allgemeine Vorgaben für alle SAM - Grundregel der Gefahrenminimierung:
Soweit Vorbaugeräte ohne Inanspruchnahme von Werkstatthilfe vor Ort abmontiert, zum nächsten Einsatzort transportiert und dort unter den selben Bedingungen wieder angebaut werden können, sind die sich aus der Überbreite ergebenden Gefahren für die übrigen Verkehrsteilnehmer auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren.
Ist ein Abbau nicht möglich oder verbleibt nach Abbau eine Überbreite von mehr als 3,00 m, gelten folgende Regeln: dass nach vorne herausragende Schneidwerke, Häcksel- oder Mäheinrichtungen usw. durch geeignete Maßnahmen so abzudecken sind, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Die Wissenschaft hinter dem Bayernpaket
Im Jahr 2013 hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit der Universität der Bundeswehr in München eine wissenschaftliche Untersuchung zur Kennzeichnung von Mähdreschern und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SAM) in der Landwirtschaft durchgeführt.
Das Ziel des Bayernpakets
Das Ziel dieser Untersuchung war es, die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer durch eine maximale Erkennbarkeit und Wahrnehmung der SAM zu minimieren. Gleichzeitig soll es den Betreibern dieser Fahrzeuge, die für eine maximale Erkennbarkeit des Fahrzeugs sorgen, auch ermöglicht werden, diese mit möglichst wenigen Einschränkungen einzusetzen.
Es ist jedoch zu beachten, dass bei SAM wie Mähdreschern, Feldhäckslern, Vollerntern, Gülleverteilfahrzeugen usw. der Arbeitsvorsatz ein integrierter Bestandteil der Arbeitsmaschine ist und daher kein Anbaugerät darstellt.
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Inhaltsangabe
Unsere Produkte
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