Hinweisschilder und Sicherheits­markierungen für die Landwirtschaft

Willkommen im Shop

IMMER GUT SICHTBAR mit unseren reflektierenden Frontschildern (Bayern-Paket – DIN 30710) und
unseren Warnmarkierungen (RA2 | DIN 30710 | ECE 104 | E4).

Damit Sie mit Ihren landwirtschaftlichen Maschinen nicht in der Grauzone fahren!

Für Mähdrescher, Häcksler, Pick-Ups (CLAAS, JohnDeere, Fendt, NewHolland) und Vorausfahrzeuge.

Bayernpaket

Kennzeichnung für überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM)
Das Bayernpaket ist eine modulare Kennzeichnung überbreiter selbstfahrender Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft zur besseren Kenntlichmachung:
  • vordere Erkennbarkeit der Fahrzeuge im Begegnungsverkehr
  • seitliche Erkennbarkeit der Fahrzeuge mit Vorbaugeräte beim Einbiegen, Abbiegen oder Querungen
  • Erkennbarkeit der Fahrzeuge von hinten

Kennzeichnung am Tag: rot-weiße Markierungen

Kennzeichnung in der Nacht/Dämmerung: rundum reflektierende Folien nach DIN 70210 – Front = weiß, Seiten = gelb, Heck = rot.

Die bessere Erkennbarkeit ist unumgänglich, um die SAM schon aus einer weiten Distanz für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen und das Unfallrisiko durch auf die Gegenfahrbahn hinausragende Anbauten zu reduzieren.

Frontschilder und Hecktafeln für Mähdrescher

Zum Schutz aller Beteiligten im Straßenverkehr müssen überbreite Fahrzeuge, so auch Mähdrescher über besondere retroreflektierende Kennzeichnungen verfügen (gemäß Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO). Diese Warnmarkierungen ermöglichen es, Anbauten, die über die eigene Fahrbahn hinausragen, schon aus großer Distanz sichtbar zu machen. Vor allem bei Dunkelheit oder in der Dämmerung reflektieren unsere rot-weißen Frontschilder und Hecktafeln das Licht der anderen Verkehrsteilnehmer zurück und reduzieren so die Unfallgefahr.

Gemäß DIN 30710 entwickeln und produzieren wir (Bauer & Frischluft-Werbung) seit 15 Jahren Frontschild-Komplettsysteme und Einzelschilder für führende Hersteller wie CLAAS, John Deere, Fendt und NewHolland. Unsere Schilder sind mit nur 16 kg ein echtes Leichtgewicht – Gefertigt aus Aluminium, beklebt mit den entsprechenden Reflexionsfolien. Nur eine Person wird benötigt, um die Markierungen zu montieren – Werkzeug ist nicht notwendig.

Frontschilder für Pick-Up

Gemäß § 70 StVZO ist man dazu verpflichtet, einen Pick-Up-Vorsatz mit entsprechenden Warnmarkierungs-Schildern zu kennzeichnen. Unsere Front- und Seiten-Schilder werden entsprechend der Standards durch die Norm DIN 30710 (auf deutscher Ebene) und der ECE-Richtlinie 104 (auf EU-Ebene) gefertigt.

Die Reflexionsfolien unserer Schilder ermöglichen die Sichtbarkeit aus weiter Distanz. Vor allem bei Dunkelheit oder Dämmerung verringern diese das Unfallrisiko im Straßenverkehr durch überbreite Anbauten.

Sehr stabil gebaut und langlebig!

„Überbreite folgt“ und “Convoi Exceptionnel“

Für alle überbreiten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SAM) gilt: Neben der Kennzeichnung der Komponenten des Bayern-Pakets muss zur zusätzlichen Absicherung ein privates Begleitfahrzeug (BF-lof) vorausfahren. Dieses muss durch ein reflektierendes Hinweisschild „Überbreite folgt“ gekennzeichnet sein, um die anderen Verkehrsteilnehmer vor dem folgenden SAM zu warnen. Zusätzlich muss es über ein gelbes Rundum-Licht verfügen. Alle dem Begleitfahrzeug nachfolgenden SAM müssen mit dem reflektierendem Hinweisschild „CONVOI EXCEPTIONNEL“ gekennzeichnet werden.

Warnmarkierungs­folie & Kontur­markierung

Unsere Warnmarkierungsfolien und Konturmarkierungen von den Herstellern 3M und Orafol sind für das Bayernpaket – (DIN 30710) zugelassen. Sie erfüllen sämtliche geforderte Normen – RA2 | DIN 30710 | ECE 104 | E4. Damit fahren Sie auf der sichtbaren und damit sicheren Seite.

Rundum­leuchten, Arbeitsschein­werfer & LED-Positions­leuchten

Das Bayernpaket fordert für Mähdrescher mindestens drei gelbe elektronische Rundumleuchten, von denen zwei vorn und eine hinten auf dem oberen Abschluss des Fahrzeugs fest installiert sind. Alle Rundumleuchten müssen 120 Doppelblitze pro Minute ausstrahlen. Besondere Vorgaben für Mähdrescher: Das Fahrzeug muss in Fahrtrichtung links mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sein, der das vordere linke Rad des Fahrzeugs sowie den Bereich der Straße links neben diesem Rad ausleuchtet. Ein vorausfahrendes Begleitfahrzeug muss mit einem gelben Rundumlicht ausgestattet sein.