IMMER GUT SICHTBAR mit unseren reflektierenden Frontschildern (Bayern-Paket – DIN 30710) und
unseren Warnmarkierungen (RA2 | DIN 30710 | ECE 104 | E4).
Damit Sie mit Ihren landwirtschaftlichen Maschinen nicht in der Grauzone fahren!
Für Mähdrescher, Häcksler, Pick-Ups (CLAAS, JohnDeere, Fendt, NewHolland) und Vorausfahrzeuge.
Kennzeichnung am Tag: rot-weiße Markierungen
Kennzeichnung in der Nacht/Dämmerung: rundum reflektierende Folien nach DIN 70210 – Front = weiß, Seiten = gelb, Heck = rot.
Die bessere Erkennbarkeit ist unumgänglich, um die SAM schon aus einer weiten Distanz für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen und das Unfallrisiko durch auf die Gegenfahrbahn hinausragende Anbauten zu reduzieren.
Zum Schutz aller Beteiligten im Straßenverkehr müssen überbreite Fahrzeuge, so auch Mähdrescher über besondere retroreflektierende Kennzeichnungen verfügen (gemäß Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO). Diese Warnmarkierungen ermöglichen es, Anbauten, die über die eigene Fahrbahn hinausragen, schon aus großer Distanz sichtbar zu machen. Vor allem bei Dunkelheit oder in der Dämmerung reflektieren unsere rot-weißen Frontschilder und Hecktafeln das Licht der anderen Verkehrsteilnehmer zurück und reduzieren so die Unfallgefahr.
Gemäß DIN 30710 entwickeln und produzieren wir (Bauer & Frischluft-Werbung) seit 15 Jahren Frontschild-Komplettsysteme und Einzelschilder für führende Hersteller wie CLAAS, John Deere, Fendt und NewHolland. Unsere Schilder sind mit nur 16 kg ein echtes Leichtgewicht – Gefertigt aus Aluminium, beklebt mit den entsprechenden Reflexionsfolien. Nur eine Person wird benötigt, um die Markierungen zu montieren – Werkzeug ist nicht notwendig.
Gemäß § 70 StVZO ist man dazu verpflichtet, einen Pick-Up-Vorsatz mit entsprechenden Warnmarkierungs-Schildern zu kennzeichnen. Unsere Front- und Seiten-Schilder werden entsprechend der Standards durch die Norm DIN 30710 (auf deutscher Ebene) und der ECE-Richtlinie 104 (auf EU-Ebene) gefertigt.
Sehr stabil gebaut und langlebig!
Für alle überbreiten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SAM) gilt: Neben der Kennzeichnung der Komponenten des Bayern-Pakets muss zur zusätzlichen Absicherung ein privates Begleitfahrzeug (BF-lof) vorausfahren. Dieses muss durch ein reflektierendes Hinweisschild „Überbreite folgt“ gekennzeichnet sein, um die anderen Verkehrsteilnehmer vor dem folgenden SAM zu warnen. Zusätzlich muss es über ein gelbes Rundum-Licht verfügen. Alle dem Begleitfahrzeug nachfolgenden SAM müssen mit dem reflektierendem Hinweisschild „CONVOI EXCEPTIONNEL“ gekennzeichnet werden.
Unsere Warnmarkierungsfolien und Konturmarkierungen von den Herstellern 3M und Orafol sind für das Bayernpaket – (DIN 30710) zugelassen. Sie erfüllen sämtliche geforderte Normen – RA2 | DIN 30710 | ECE 104 | E4. Damit fahren Sie auf der sichtbaren und damit sicheren Seite.
Das Bayernpaket fordert für Mähdrescher mindestens drei gelbe elektronische Rundumleuchten, von denen zwei vorn und eine hinten auf dem oberen Abschluss des Fahrzeugs fest installiert sind. Alle Rundumleuchten müssen 120 Doppelblitze pro Minute ausstrahlen. Besondere Vorgaben für Mähdrescher: Das Fahrzeug muss in Fahrtrichtung links mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sein, der das vordere linke Rad des Fahrzeugs sowie den Bereich der Straße links neben diesem Rad ausleuchtet. Ein vorausfahrendes Begleitfahrzeug muss mit einem gelben Rundumlicht ausgestattet sein.