Hinweisschilder zur DSGVO-konformen Videoüberwachung. Alle Schilder mit Personalisierung.
Wenn Sie eine Überwachungskamera (auch Kameraatrappen) auf Ihrem Gelände haben, müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 mit gut sichtbaren Hinweisschildern darauf hinweisen. Bevor eine Person in den Kamera-Erfassungsbereich tritt, muss ein vorgelagertes Hinweisschild „Achtung Videoüberwachung“ mit den wichtigsten Informationen darauf hinweisen. Weitere wichtige Informationen und Rechte der Betroffenen stehen auf einem „erweiterten Hinweisschild“. Für Firmen- und Vereins-Veranstaltungen gibt es eine eigene Variante „Herzlich Willkommen”. Alle Schilder mit Personalisierung!