Da hat die DS-GVO aber seit 25. Mai 2018 noch ein Wörtchen mitzureden! Bestellen Sie noch heute Ihre vorgeschriebenen Hinweisschilder!
SEHR GEEHRTE/R DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R,
mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018 müssen Sie auf die Überwachung Ihres Areals oder Ihres Gebäudes hinweisen. Dies gilt auch für die Verwendung von Kamera-Attrappen oder außer Dienst gestellter Kameras.
Seit 25. Mai 2018 sind auf einem VORGELAGERTEM HINWEISSCHILD zusätzliche Informationen gefordert, die einen einfachen und klar nachvollziehbaren Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung des gefilmten Bildmaterials machen.
Darüber hinaus müssen weitergehende Infomationen an anderer, gut sichtbarer Stelle als “WEITERGEHENDE INFORMATIONEN” bereitgestellt werden (z.B. mit Schild, Aufkleber, oder Plakat – vorgeschlagene Größe DIN A 3). Alternativ reicht die Veröffentlichung der “weitergehenden Informationen” auf Ihrer Firmenwebsite unter Datenschutz.



